Befreiung der MwSt. für PV-Anlagen

Befreiung der Mehrwertsteuer 2023 nach JStG 2022 für Photovoltaikanlagen

Am 16.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Hiermit wurden auch die Änderungen zum §12 UstG Absatz 3 bestätigt, der für die Lieferung von Solarmodulen und den wesentlichen Bestandteilen einer Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer auf „Null“ senkt.
Die Lieferanten haben diesen „Nullsteuersatz“ auszuweisen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer erfolgt unter einigen Bedingungen, die im Detail im Bundessteuerblatt nachzulesen sind.
Im Wesentlichen und ohne die Gewähr einer Vollständigkeit sind dies:

  • Wohnungsnahe Einrichtung für Privatwohnungen oder öffentliche Gebäude
  • Lieferung und Installationsdatum nach dem 01.01.2023
  • Leistungswert unter 30 kW Peak
  • Bestellung wird zur Reparatur einer bestehenden Anlage verwendet
  • Kein gewerblicher Weiterverkauf

Gefördert werden damit Solaranlagen inklusive des wesentlichen Zubehöres einschließlich Batteriespeicher.

FAQ – FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR PHOTOVOLTAIK-FÖRDERUNG 2023

Welche Produkte sind von der Steuerbefreiung betroffen?

Befreit von der Umsatzsteuer sind nicht nur Photovoltaikanlagen allein, sondern auch alle Komponente einer Solaranlage, wie z.B. Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Welche Umsatzsteuerlichen Erleichterungen gelten für Photovoltaikanlagen?

Seit dem 01.01.2023 fallen für den Kauf von Solaranlagen sowie dessen Komponenten keine Umsatzsteuer mehr an, unter der Bedingung, dass die Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.

Für wen gilt die Befreiung?

Die Befreiung gilt für private Käufe von Photovoltaikanlagen mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik 2023?

Ab Januar 2023 sind sämtliche Vorschriften des EEG 2023 in Wirkung getreten. Die Einspeisevergütung wird nun verbessert, während die Höhe der Vergütung im Jahr 2023 unverändert bleibt. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Solarpaneele auf Ihrem Dach anzubringen, haben Sie die Erlaubnis, sie stattdessen im Garten aufzustellen. Auch dort werden sie gefördert.

 

Ablauf der Bestellung

Sie bestellen weiterhin normal über unseren Shop. Für die Steuerbefreiung qualifizierte Artikel erkennen Sie am Preis-Hinweis 0% MwSt., somit können Sie sich ganz einfach Ihren Warenkorb zusammenstellen. Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, erklären Sie sich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.
Da mobile Anlagen für z.B. Campingfahrzeuge ausgenommen sind, bitte wir sie, die Bestellungen getrennt aufzugeben.
Wir bitten dafür um Verständnis.

In Bezug auf den Datenschutz ihrer Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Webseite www.set-stromerzeuger.de/datenschutz.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren telefonischen Kundenservice: +49 2173 399370

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