Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Befreiung der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen

Durch den Beschluss des Bundestags sollen zum 01.01.2023 private Betreiber beim Kauf von Photovoltaikanlagen eine Vergünstigung erhalten, was den Ausbau von Solaranlagen fördern soll. Dabei sollen die Betreiber beim Kauf von Photovoltaikanlagen von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen gelten für Photovoltaikanlagen?

Ab dem 01.01.2023 sollen für den Kauf von Solaranlagen sowie dessen Komponenten keine Umsatzsteuer mehr anfallen, unter der Bedingung, dass die Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.

Für wen gilt die Befreiung?

Die Befreiung gilt für Käufe von Photovoltaikanlagen mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland.

Welche Produkte sind von der Steuerbefreiung betroffen?

Befreit von der Umsatzsteuer sind nicht nur Photovoltaikanlagen allein, sondern auch alle Komponente einer Solaranlage, wie z.B. Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Wie läuft die Bestellung ab?

Die Produkte können ganz normal gekauft werden. Setzen Sie den Haken in der Bestellabwicklung an den geforderten Stellen. Im Warenkorb wird darauf hingewiesen, ob das Produkt von der Steuerbefreiung betroffen ist. Am Ende des Bestellprozesses wird dann der neue Betrag angezeigt.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer zurückerstattet, wenn die Bestellung bereits in 2022 erfolgt ist, das Produkt aber in 2023 geliefert wird?

Wenn die Bestellungen von 2022, die in 2023 geliefert werden, die Bedingungen der Steuerbefreiung erfüllen, wird der Steuerbetrag zurückerstattet.

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