AGB’s

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

SET Stange Energietechnik GmbH Stand 12.2017

1. Angebot, Auftragserteilung

1.1. Lieferungen und Leistungen von SET Stange Energietechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

1.2. Alle Angebote von SET Stange Energietechnik GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftliche Bestätigung und entsprechend deren Inhalt, oder wenn der Kunde eine Leistung von SET Stange Energietechnik GmbH in Anspruch genommen hat, zustande. Entsprechendes gilt auch für Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages.

1.3. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

1.4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich SET Stange Energietechnik GmbH Eigentums-und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. SET Stange Energietechnik GmbH ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Sofern Konstruktionsunterlagen im Auftrag bzw. auf Veranlassung des Kunden angefertigt werden, werden diese gesondert berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

1.5. Vom Kunden überlassene Muster, Modelle, Zeichnungen oder Datenträger werden nur auf Anforderung und Kosten des Kunden zurück-gesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande und geht nicht rechtzeitig eine Anforderung ein, ist SET Stange Energietechnik GmbH berechtigt, überlassene Muster, Modelle oder Zeichnungen einen Monat nach Abgabe eines Angebots zu vernichten, ohne dass irgendwelche Ersatzansprüche entstehen.

2. Preis und Zahlung

2.1. Die Preise gelten – wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde – ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch zuzüglich Fracht, Verpackung sowie Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2.2. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf einem der auf den Rechnungen angegebenen Konten. Schecks werden nur zahlungshalber herein-genommen. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.

2.3. Bei allen Einzellieferungen und insbesondere bei Liefergegenständen, die nach Kundenspezifikation gebaut werden müssen, Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung eingegangen sein. Jede ggf. vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, den diese geforderte Anzahlung verspätet eingegangen ist. ist immer eine Anzahlung in Höhe von 40% des Auftragswertes zu leisten.

2.4. Gerät der Kunde mit einer geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist SET Stange Energietechnik GmbH berechtigt, sofortige Bezahlung der gesamten Vergütung ohne Rücksicht auf die Fälligkeit zu verlangen und weitere Leistungen solange einzustellen bzw. Lieferungen solange zurückzuhalten, bis vollständige Zahlung erfolgt ist. SET Stange Energietechnik GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Falls SET Stange Energietechnik GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass SET Stange Energietechnik GmbH als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen steht dem Kunden nur zu, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SET Stange Energietechnik GmbH anerkannt sind.

3. Lieferzeit

3.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer gegebenenfalls fälligen Anzahlung.

3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt SET Stange Energietechnik GmbH dem Kunden sobald als möglich mit.

3.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von SET Stange Energietechnik GmbH nicht beeinflusst werden können, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von SET Stange Energietechnik GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird SET Stange Energietechnik GmbH in wichtigen Fällen dem Kunden so schnell wie möglich mitteilen.

3.4. Kommt SET Stange Energietechnik GmbH in Verzug, so hat der Kunde SET Stange Energietechnik GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des nachstehenden Abschnitts 8 geltend machen.

3.5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verschoben, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk von SET Stange Energietechnik GmbH, mindestens jedoch 1,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. SET Stange Energietechnik GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

3.6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4. Gefahrübergang und Entgegennahme

4.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SET Stange Energietechnik GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Anlieferung und Aufstellung des Liefergegenstandes vor Ort übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden kann auf seine Kosten die Sendung durch SET Stange Energietechnik GmbH gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert werden. Dies muss jedoch ausdrücklich schriftlich verlangt worden sein.

4.2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die SET Stange Energietechnik GmbH nicht zuzurechnen sind, so geht die Gefahr vom Tag der Meldung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über. SET Stange Energietechnik GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

4.3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 6 entgegen zunehmen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. SET Stange Energietechnik GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen von SET Stange Energietechnik GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dieses gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von SET Stange Energietechnik GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch SET Stange Energietechnik GmbH alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von SET Stange Energietechnik GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich SET Stange Energietechnik GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. SET Stange Energietechnik GmbH kann verlangen, dass der Kunde die ihr abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die SET Stange Energietechnik GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen SET Stange Energietechnik GmbH und dem Kunden vereinbarten Lieferpreis als abgetreten. Wird der Liefergegenstand mit einem oder mehreren beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist der andere Gegenstand oder einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde SET Stange Energietechnik GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Eigentumsvorbehalt und andere SET Stange Energietechnik GmbH zustehenden Sicherungen, gelten bis zur vollständigen Freistellung von SET Stange Energietechnik GmbH aus eventuellen Verbindlichkeiten, die SET Stange Energietechnik GmbH im Interesse des Kunden eingeht. SET Stange Energietechnik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5.3. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde SET Stange Energietechnik GmbH unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen.

6. Haftung für Mängel der Lieferung

6.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs-und Rügepflichten unverzüglich nachgekommen ist. Etwa aufgetretene Mängel sind in möglichst nachvollziehbar Allgemeine Lieferungs-und Zahlungsbedingungen Weise zu dokumentieren und unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen zu beschreiben. Ansprüche wegen Mängel des Liefergegenstandes verjähren für Unternehmer in einem Jahr, für Verbraucher in zwei Jahren ab Gefahrübergang des Liefergegenstandes, es sei denn, es handelt sich um einen Fall der Arglist oder der übernommenen Garantie.

6.2. Rügt der Kunde Mängel gemäß vorstehend Ziffer 6.1 wird SET Stange Energietechnik GmbH wie folgt Nacherfüllung leisten:

6.3. Im Rahmen der Nacherfüllung ist SET Stange Energietechnik GmbH berechtigt, den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder Ersatz durch Neulieferung zu leisten. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. SET Stange Energietechnik GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum von SET Stange Energietechnik GmbH. SET Stange Energietechnik GmbH stehen mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu.

6.4. Zur Durchführung aller SET Stange Energietechnik GmbH notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit SET Stange Energietechnik GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist SET Stange Energietechnik GmbH von der Mängelhaftung befreit. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder, wenn SET Stange Energietechnik GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, kann dem Kunden das Recht zugestanden werden, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von SET Stange Energietechnik GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen, jedoch nur nach zuvor schriftlich vorliegender Einverständniserklärung durch SET Stange Energietechnik GmbH.

6.5. Im Gewährleistungsfall muss der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich an das Werk von SET Stange Energietechnik GmbH zurücksenden. SET Stange Energietechnik GmbH trägt die Kosten der Rücksendung sowie die Kosten des Versandes des nachgebesserten Liefergegenstandes oder des Ersatzsteiles. Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt SET Stange Energietechnik GmbH -wenn sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt -die Kosten des Ersatzsteiles ab Werk sowie die angemessenen Kosten des Aus-und Einbaus. Falls Liefergegenstände (Stromerzeuger und andere Aggregate und Komponenten) fest eingebaut werden und der Ausbau oder die Rücksendung an SET Stange Energietechnik GmbH nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand durchführbar ist, kann vereinbart werden, dass zur Beseitigung eines Mangels u. U. auch ein Techniker von SET Stange Energietechnik GmbH oder einer autorisierten Vertragsfirma die Reparatur vor Ort durchführt. Mit Ausnahme der Kosten für das Ersatzstück und der Montagekosten, trägt der Kunde alle übrigen Kosten einschließlich Reisekosten.

6.6. Kosten für den Aus-und Einbau eines Ersatzstückes können nur in der Höhe übernommen werden, in der sie für ein normal zugängliches Aggregat anfallen. Ein Mehraufwand, der durch die erschwerte Zugänglichkeit bedingt ist, kann nicht erstattet werden bzw. muss, falls die Reparatur von SET Stange Energietechnik GmbH oder einem von SET Stange Energietechnik GmbH beauftragten Dritten direkt ausgeführt wird, zusätzlich berechnet werden.

6.7. Ist SET Stange Energietechnik GmbH mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen, vom Kunden gesetzten Frist nicht erfolgreich, schlägt die Nacherfüllung auch nach mehreren Nacherfüllungsversuchen endgültig fehl oder lehnt SET Stange Energietechnik GmbH eine Nacherfüllung ab, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der vereinbarten Vergütung und Aufwendungsersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung der Vergütung zu.

6.8. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von SET Stange Energietechnik GmbH nicht beauftragte oder autorisierte Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von SET Stange Energietechnik GmbH zu vertreten sind, übernimmt SET Stange Energietechnik GmbH keine Gewähr. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von SET Stange Energietechnik GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne Zustimmung von SET Stange Energietechnik GmbH vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

6.9. Mangelfolgeschaden -Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Kaufgegenstandes entstandene Schäden sind -soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden bestimmen sich nach Abschnitt 8 dieser Bedingungen.

7. Inbetriebsetzung

7.1. Die bei Inbetriebsetzung entstehenden Aufwendungen für Monteur-und Auslösungssätze trägt der Kunde, insbesondere auch für Überstunden, Sonn-und Feiertagsarbeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Reise-und Wegezeiten gelten als Arbeitszeit.

7.2. Die Kosten für Hin-und Rückfahrt, sowie für die Beförderung von Werkzeug und sonstigen Hilfsmitteln sowie des Reisegepäcks trägt der Kunde.

8. Haftung

8.1. SET Stange Energietechnik GmbH schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Erfüllungsgehilfen von SET Stange Energietechnik GmbH.

9. Vertragsannullierung

9.1. Falls der Kunde von einem Vertrag unberechtigt zurücktritt, ist SET Stange Energietechnik GmbH, unbeschadet der Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens, berechtigt, 30% des Bruttoauftragswertes für die durch die Bearbeitung des Vertrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn geltend zu machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass SET Stange Energietechnik GmbH ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Ausgenommen sind Produkte die einen hohen Anteil Handelsware enthalten z.B. Baureihen: Coolmino, SET, SEA, SDMO, Kohler usw.

10. Datenschutz

10.1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

10.2. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IPAdresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

10.3. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

10.4. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

10.5. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Adresse.

10.6. Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen SET Stange Energietechnik GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich un-vereinheitlichtes deutsches Recht, namentlich das BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kauf-recht/CISG) finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist Langenfeld. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SET Stange Energietechnik GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. SET Stange Energietechnik GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die “Garantiebedingungen für mobile und stationäre SET Stange Energietechnik GmbH Generatoren” in ihrer jeweils jüngsten Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen dadurch nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt; das gleiche gilt für den Fall, dass diese Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten

SET Stange Energietechnik GmbH

Lise-Meitner Straße 13A
D-40764 Langenfeld
Tel: + 49 (0) 2173-39937-0
Fax: + 49 (0) 2173-39937-20
Mail: info@german.energy
Web: www.set-stromerzeuger.de

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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